Unterrichtsgebühren

Für den Unterricht werden Jahresgebühren erhoben. Diese werden  monatlichen Zahlungsweise, per SEPA-Lastschriftverfahren oder Überweisung, in jeweils 12 Raten entrichtet. Einzig für das Instrumentenkarussell richtet sich die Anzahl der Raten nach der Anzahl der unterrichteten Instrumente.

Bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises bzw. den notwendigen Voraussetzungen werden folgende Ermäßigungen gewährt:
-    Sozialermäßigung
-    Familienermäßigung
-    Mehrfächerermäßigung
-    Begabtenförderung.

Für den Unterricht können Instrumente ausgeliehen werden, bis der/dem SchülerIn ein eigenes Instrument zur Verfügung steht. Die Ausleihen sind gebührenpflichtig und richten sich nach dem Anschaffungswert und den vorhandenen Möglichkeiten der Musikschule.

Es wird eine Unterrichtsvereinbarung abgeschlossen. Diese ist vier Wochen vor Ende eines Schulhalbjahres zum 31. Januar bzw. 31. Juli kündbar. Die Kündigung muss schriftlich an die Kreismusikschule erfolgen.

Aktuelle Gebühren - Kurzübersicht

Unterrichtsart monatliche Gebühr
Eltern-Kind-Kurs (2 Personen) 30 min 34,50 €
Eltern-Kind-Kurs (2 Personen) 45 min 46,00 €
Musikalische Früherziehung 45 min 28,75 €
Instrumentenkarussell 30 min 28,75 €
Instrumentenkarussell 45 min 40,25 €
Einzelunterricht 60 min 86,25 €
Einzelunterricht 45 min 74,75 €
Einzelunterricht 30 min 51,75 €
Einzelunterricht 22,5 min 46,00 €
Gruppenunterricht (2 Schüler) 45 min 40,25 €
Gruppenunterricht (3 Schüler) 45 min 28,75 €
Gruppenunterricht (ab 4 Schüler) 45 min 26,45 €
Tanz  90 min. 46,00 €
Tanz  60 min. 28,75 €
Tanz  45 min. 23,00 €
Künstlerisches Gestalten 45 min. 28,75 €
Ergänzungsfächer (Für SchülerInnen der KMS kostenfrei)
Musiktheorie 45 min 17,25 €
Ensemble/Chor 45 min 11,50 €

Für Teilnehmende ab 18 Jahre wird ein Zuschlag in Höhe von 20 % auf die Gebühr berechnet. (Bei Vorlage einer gültigen Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung, werden die Teilnehmenden vom Zuschlag für Erwachsene befreit.)

Für Teilnehmende, die ihren Wohnsitz nicht im Landkreis Dahme-Spreewald haben, wird ein Zuschlag in Höhe von 15 % auf die Gebühr berechnet.

Für die Bearbeitung der Unterrichtsvereinbarung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

Ermäßigungen werden wie folgt gewährt:

Ermäßigungen in Höhe von 50 % auf die jeweilige Gebühr werden Teilnehmenden sowie nicht volljährigen Kindern von Personen gewährt, die Empfänger oder Empfängerinnen von

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) sind oder
  • Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölf- tes Buch (XII) Kapitel 3, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB Zwölftes Buch (XII) Kapitel 4 erhalten oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).                                                                                                                                                                                                                                                                                         Ermäßigungen in Höhe von 25 % auf die jeweilige Gebühr werden Teilnehmenden sowie nicht volljährigen Kindern von Personen gewährt, die
  • Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I nach dem Sozialgesetz- buch (SGB) Drittes Buch (III) sind oder
  • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten oder
  • aufgrund des Erreichens der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V von der Zu- zahlung bei einer Leistungsinanspruchnahme durch die gesetzlichen Kranken- kassen befreit sind oder
  • Empfängerinnen und Empfänger von Kindergeldzuschlag gemäß 6 a Bundes- kindergeldgesetz sind.


Familienermäßigung:

Werden zwei oder mehr Familienangehörige eines Haushaltes an der Musikschule unterrichtet, wird eine Ermäßigung in Höhe von:

  • 20 % für die zweite Person und
  • 35 % ab der dritten Person                                                                                                                                                                                                         der jeweiligen Gebühr gewährt

Mehrfächerermäßigung:

Bei Unterricht in mehr als einem Fach wird für die weiteren Fächer eine Ermäßigung in Höhe von:

  • 20 % ab dem 2. Fach und
  • 35 % ab dem 3. Fach                                                                                                                                                                                                                     der jeweiligen Gebühr gewährt



Weitere Ermäßigungen:
Im Rahmen der Begabtenförderung sind weitere Ermäßigungen möglich. Informationen dazu finden Sie in der Gebührensatzung der KMS.

Nutzung Musikinstrumente:
Für die Nutzung von Instrumenten aus dem Besitz der KMS durch SchülerInnen der KMS gelten folgende Gebühren:

Anschaffungswert           bis 250,00 €                    10,00 €/Monat
Anschaffungswert           unter 1000,00 €               15,00 €/Monat
Anschaffungswert           ab 1.000,00 €                  20,00 €/Monat
Nutzung Klaviere und Flügel im Unterricht                  1,00 €/Monat

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