Unterrichtsgebühren
Für den Unterricht werden Jahresgebühren erhoben. Diese werden monatlichen Zahlungsweise, per SEPA-Lastschriftverfahren oder Überweisung, in jeweils 12 Raten entrichtet. Einzig für das Instrumentenkarussell richtet sich die Anzahl der Raten nach der Anzahl der unterrichteten Instrumente.
Bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises bzw. den notwendigen Voraussetzungen werden folgende Ermäßigungen gewährt:
- Sozialermäßigung
- Familienermäßigung
- Mehrfächerermäßigung
- Begabtenförderung.
Für den Unterricht können Instrumente ausgeliehen werden, bis der/dem SchülerIn ein eigenes Instrument zur Verfügung steht. Die Ausleihen sind gebührenpflichtig und richten sich nach dem Anschaffungswert und den vorhandenen Möglichkeiten der Musikschule.
Es wird eine Unterrichtsvereinbarung abgeschlossen. Diese ist vier Wochen vor Ende eines Schulhalbjahres zum 31. Januar bzw. 31. Juli kündbar. Die Kündigung muss schriftlich an die Kreismusikschule erfolgen.
Aktuelle Gebühren - Kurzübersicht
Unterrichtsart | monatliche Gebühr |
Eltern-Kind-Kurs (2 Personen) 30 min | 34,50 € |
Eltern-Kind-Kurs (2 Personen) 45 min | 46,00 € |
Musikalische Früherziehung 45 min | 28,75 € |
Instrumentenkarussell 30 min | 28,75 € |
Instrumentenkarussell 45 min | 40,25 € |
Einzelunterricht 60 min | 86,25 € |
Einzelunterricht 45 min | 74,75 € |
Einzelunterricht 30 min | 51,75 € |
Einzelunterricht 22,5 min | 46,00 € |
Gruppenunterricht (2 Schüler) 45 min | 40,25 € |
Gruppenunterricht (3 Schüler) 45 min | 28,75 € |
Gruppenunterricht (ab 4 Schüler) 45 min | 26,45 € |
Tanz 90 min. | 46,00 € |
Tanz 60 min. | 28,75 € |
Tanz 45 min. | 23,00 € |
Künstlerisches Gestalten 45 min. | 28,75 € |
Ergänzungsfächer (Für SchülerInnen der KMS kostenfrei) | |
Musiktheorie 45 min | 17,25 € |
Ensemble/Chor 45 min | 11,50 € |
Für Teilnehmende ab 18 Jahre wird ein Zuschlag in Höhe von 20 % auf die Gebühr berechnet. (Bei Vorlage einer gültigen Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung, werden die Teilnehmenden vom Zuschlag für Erwachsene befreit.)
Für Teilnehmende, die ihren Wohnsitz nicht im Landkreis Dahme-Spreewald haben, wird ein Zuschlag in Höhe von 15 % auf die Gebühr berechnet.
Für die Bearbeitung der Unterrichtsvereinbarung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.
Ermäßigungen werden wie folgt gewährt:
Ermäßigungen in Höhe von 50 % auf die jeweilige Gebühr werden Teilnehmenden sowie nicht volljährigen Kindern von Personen gewährt, die Empfänger oder Empfängerinnen von
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) sind oder
- Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölf- tes Buch (XII) Kapitel 3, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB Zwölftes Buch (XII) Kapitel 4 erhalten oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Ermäßigungen in Höhe von 25 % auf die jeweilige Gebühr werden Teilnehmenden sowie nicht volljährigen Kindern von Personen gewährt, die
- Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I nach dem Sozialgesetz- buch (SGB) Drittes Buch (III) sind oder
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten oder
- aufgrund des Erreichens der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V von der Zu- zahlung bei einer Leistungsinanspruchnahme durch die gesetzlichen Kranken- kassen befreit sind oder
- Empfängerinnen und Empfänger von Kindergeldzuschlag gemäß 6 a Bundes- kindergeldgesetz sind.
Familienermäßigung:
Werden zwei oder mehr Familienangehörige eines Haushaltes an der Musikschule unterrichtet, wird eine Ermäßigung in Höhe von:
- 20 % für die zweite Person und
- 35 % ab der dritten Person der jeweiligen Gebühr gewährt
Mehrfächerermäßigung:
Bei Unterricht in mehr als einem Fach wird für die weiteren Fächer eine Ermäßigung in Höhe von:
- 20 % ab dem 2. Fach und
- 35 % ab dem 3. Fach der jeweiligen Gebühr gewährt
Weitere Ermäßigungen:
Im Rahmen der Begabtenförderung sind weitere Ermäßigungen möglich. Informationen dazu finden Sie in der Gebührensatzung der KMS.
Nutzung Musikinstrumente:
Für die Nutzung von Instrumenten aus dem Besitz der KMS durch SchülerInnen der KMS gelten folgende Gebühren:
Anschaffungswert bis 250,00 € 10,00 €/Monat
Anschaffungswert unter 1000,00 € 15,00 €/Monat
Anschaffungswert ab 1.000,00 € 20,00 €/Monat
Nutzung Klaviere und Flügel im Unterricht 1,00 €/Monat